Marktbuchung Stolberg Allerheiligen- & Nachttrödelmarkt
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Leihpavillon 3*3m
Leihpavillon incl. Auf- & Abbau
Preis:
10,00 €
AGB
Marktordung Stand: 01.01.1998
Absage:
Absagen von Buchungen sind generell bis 1 Tag vor der gebuchten Veranstaltung möglich. Ausgenommen hiervon sind Sonderstände. Bereits bezahlte Standgelder werden bei Absagen bis 14 Tage vor der Veranstaltung gutgeschrieben. Spätere Absagen sind nicht möglich, das Standgeld wird dann voll berechnet.
Aufbau / Abbau:
Die Aufbauzeiten erfragen Sie bitte telefonisch oder von einem Mitarbeiter vor Ort (in der Regel Sonntags zwischen 06.-8.00 Uhr). Grundsätzlich gilt: Aufbau nur in den Parkbuchten. Bitte folgen Sie hierzu den Anweisungen des Personals. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Rettungs- und Fluchtwege freigehalten werden, die im Notfall auch Ihr Leben retten. Abbauen ist grundsätzlich nicht vor 16 Uhr gestattet. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit / schweres Unwetter) darf nach vorheriger Absprache vorher abgebaut werden.
Auto:
Ihr Auto können Sie, wenn genügend Tiefe vorhanden ist, an Ihrem Standplatz stehen lassen. Das Auto muss dabei hinter den Stand quer gestellt werden. Bei überdachten Standplätzen sowie bei Stadtfesten ist grundsätzlich KEIN Auto am Stand möglich.
Reservierung:
Standplätze können Sie wie folgt reservieren:
- Durch Bezahlung auf einem Markt für einen anderen Markt
- Bei der Platzvergabe am Vortag (immer von 15.-18.00 auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände)
Dachzuschlag:
überdachte Stellplätze kosten 2.-/lfdm Aufschlag.
Durchgang:
Es wird immer ein Durchgang von ca. 50-75 cm eingezeichnet Wir bitten Sie in eigenem Interesse, diesen auch freizuhalten.
Eckplatz:
Eckplätze am Anfang oder Ende einer Reihe kosten zusätzlich 6.-
Fälligkeit der Standmiete:
Die Standmiete wird im Laufe des Vormittags (erst am etwas verdienen) durch unser Personal kassiert.
Sondergeschäfte:
Hierunter fallen alle Anbieter von Imbiss, Spezialitäten und Getränken und benötigen für die Teilnahme einen Vertrag.
Haftung:
Die Sauerhaltung, Streupflicht, Abdeckungen von Strom- & Wasserleitungen obliegt der Pflicht des Mieters. Imbiss- & Getränkegeschäfte bitten wir um die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften Gesundheitszeugnisse und, eventuelle Sondergenehmigungen (Ausschank) sind vom Mieter einzuholen. Sollte die Veranstaltung im zeitlichen Rahmen verschoben werden oder aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat ausfallen, bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche.
Wir haften grundsätzlich nicht gegenüber Händlern für Schäden resultierend aus der Bereitstellung eines Stromanschlusses bzw. des Verbrauchs von Strom, Umsatzausfälle aufgrund von Ausfall oder sonstigen Gründen, außerdem nicht für Schäden verursacht von Ausstellern oder deren Ständen gegenüber Dritten sowie Dritten gegenüber Ausstellern.
Müll:
Wird Müll auf dem Markt hinterlassen, kann der Veranstalter dem jeweiligen Händler die Kosten für die
Beseitigung des Mülls in Rechnung stellen, soweit der Müll nachweislich einem bestimmten Händler zugeordnet werden kann. Maßgebend hierfür sind die Kosten für die Reinigung sowie die Entsorgung
und der Transport des Mülls. Beachten Sie bitte, dass diese Kosten nicht unerheblich sind und nehmen
Sie in eigenem Interesse Ihre Abfälle restlos mit.
Pavillons: Der Auf- & Abbau sowie die Befestigung erfolgt durch unser Personal. Wir bitten diese unbeschädigt zu hinterlassen. Für Schäden die durch die Nutzung/Anmietung der Pavillons erfolgen, wird keine Haftung übernommen.
Personal:
Auf Bamberger Märkten finden Sie ausschließlich uns persönlich an. Gerne helfen wir bei Fragen und Wünschen. Aufgrund dieser Einteilung werden wir an jedem Wochenende lediglich einen Markt organisieren. Den Anweisungen ist folge zu leisten.
Preise:
Die Standmieten werden pro laufendem Meter und je Warenart berechnet. Es wird grundsätzlich die längste Seite des Standes berechnet. Eine Grundgebühr über 3.-/Stand wird immer erhoben. Nach Bezahlung der Standmiete erhalten Sie als Nachweis bzw. für Ihre Buchhaltung eine Quittung über die Standmiete. Heben Sie diese Quittung bitte während der gesamten Veranstaltungsdauer auf.
Standplatz:
Sie haben die Wahl. Kommen Sie am Vortag oder Sonntags zu uns und wir suchen gemeinsam mit Ihnen den passenden Platz. Dieser wird markiert und für Sie verbindlich freigehalten.
Standschild:
Gemäß der Gewerbeordnung muss jeder Standinhaber ein Standschild mit Name und Adresse an seinen Stand gut sichtbar anbringen. Hierfür können Sie Ihre Platzkarte verwenden.
Standtiefe:
Die Standtiefe beträgt maximal die Anzahl der gebuchten Frontmeter begrenzt auf 5 Meter (incl. evtl. Fahrzeuge hinter dem Stand).
Strom:
Die Bereitstellung von Strom wird allgemein mit einer Pauschale meist 5.- berechnet.
Verkauf:
Der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist gemäß der Gewerbeordnung ab 11 Uhr.
Ware / Warenbeschränkung:
Ware im Gang ist grundsätzlich nicht erlaubt, da auf allen Märkten ein Rettungsweg von mindestens 4 Metern Breite eingehalten werden muss.
Es dürfen keine Tiere, Waffen, Naziartikel, Erotika und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen verkauft werden. Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung wird ein Marktverbot erteilt.
Absage:
Absagen von Buchungen sind generell bis 1 Tag vor der gebuchten Veranstaltung möglich. Ausgenommen hiervon sind Sonderstände. Bereits bezahlte Standgelder werden bei Absagen bis 14 Tage vor der Veranstaltung gutgeschrieben. Spätere Absagen sind nicht möglich, das Standgeld wird dann voll berechnet.
Aufbau / Abbau:
Die Aufbauzeiten erfragen Sie bitte telefonisch oder von einem Mitarbeiter vor Ort (in der Regel Sonntags zwischen 06.-8.00 Uhr). Grundsätzlich gilt: Aufbau nur in den Parkbuchten. Bitte folgen Sie hierzu den Anweisungen des Personals. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Rettungs- und Fluchtwege freigehalten werden, die im Notfall auch Ihr Leben retten. Abbauen ist grundsätzlich nicht vor 16 Uhr gestattet. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit / schweres Unwetter) darf nach vorheriger Absprache vorher abgebaut werden.
Auto:
Ihr Auto können Sie, wenn genügend Tiefe vorhanden ist, an Ihrem Standplatz stehen lassen. Das Auto muss dabei hinter den Stand quer gestellt werden. Bei überdachten Standplätzen sowie bei Stadtfesten ist grundsätzlich KEIN Auto am Stand möglich.
Reservierung:
Standplätze können Sie wie folgt reservieren:
- Durch Bezahlung auf einem Markt für einen anderen Markt
- Bei der Platzvergabe am Vortag (immer von 15.-18.00 auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände)
Dachzuschlag:
überdachte Stellplätze kosten 2.-/lfdm Aufschlag.
Durchgang:
Es wird immer ein Durchgang von ca. 50-75 cm eingezeichnet Wir bitten Sie in eigenem Interesse, diesen auch freizuhalten.
Eckplatz:
Eckplätze am Anfang oder Ende einer Reihe kosten zusätzlich 6.-
Fälligkeit der Standmiete:
Die Standmiete wird im Laufe des Vormittags (erst am etwas verdienen) durch unser Personal kassiert.
Sondergeschäfte:
Hierunter fallen alle Anbieter von Imbiss, Spezialitäten und Getränken und benötigen für die Teilnahme einen Vertrag.
Haftung:
Die Sauerhaltung, Streupflicht, Abdeckungen von Strom- & Wasserleitungen obliegt der Pflicht des Mieters. Imbiss- & Getränkegeschäfte bitten wir um die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften Gesundheitszeugnisse und, eventuelle Sondergenehmigungen (Ausschank) sind vom Mieter einzuholen. Sollte die Veranstaltung im zeitlichen Rahmen verschoben werden oder aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat ausfallen, bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche.
Wir haften grundsätzlich nicht gegenüber Händlern für Schäden resultierend aus der Bereitstellung eines Stromanschlusses bzw. des Verbrauchs von Strom, Umsatzausfälle aufgrund von Ausfall oder sonstigen Gründen, außerdem nicht für Schäden verursacht von Ausstellern oder deren Ständen gegenüber Dritten sowie Dritten gegenüber Ausstellern.
Müll:
Wird Müll auf dem Markt hinterlassen, kann der Veranstalter dem jeweiligen Händler die Kosten für die
Beseitigung des Mülls in Rechnung stellen, soweit der Müll nachweislich einem bestimmten Händler zugeordnet werden kann. Maßgebend hierfür sind die Kosten für die Reinigung sowie die Entsorgung
und der Transport des Mülls. Beachten Sie bitte, dass diese Kosten nicht unerheblich sind und nehmen
Sie in eigenem Interesse Ihre Abfälle restlos mit.
Pavillons: Der Auf- & Abbau sowie die Befestigung erfolgt durch unser Personal. Wir bitten diese unbeschädigt zu hinterlassen. Für Schäden die durch die Nutzung/Anmietung der Pavillons erfolgen, wird keine Haftung übernommen.
Personal:
Auf Bamberger Märkten finden Sie ausschließlich uns persönlich an. Gerne helfen wir bei Fragen und Wünschen. Aufgrund dieser Einteilung werden wir an jedem Wochenende lediglich einen Markt organisieren. Den Anweisungen ist folge zu leisten.
Preise:
Die Standmieten werden pro laufendem Meter und je Warenart berechnet. Es wird grundsätzlich die längste Seite des Standes berechnet. Eine Grundgebühr über 3.-/Stand wird immer erhoben. Nach Bezahlung der Standmiete erhalten Sie als Nachweis bzw. für Ihre Buchhaltung eine Quittung über die Standmiete. Heben Sie diese Quittung bitte während der gesamten Veranstaltungsdauer auf.
Standplatz:
Sie haben die Wahl. Kommen Sie am Vortag oder Sonntags zu uns und wir suchen gemeinsam mit Ihnen den passenden Platz. Dieser wird markiert und für Sie verbindlich freigehalten.
Standschild:
Gemäß der Gewerbeordnung muss jeder Standinhaber ein Standschild mit Name und Adresse an seinen Stand gut sichtbar anbringen. Hierfür können Sie Ihre Platzkarte verwenden.
Standtiefe:
Die Standtiefe beträgt maximal die Anzahl der gebuchten Frontmeter begrenzt auf 5 Meter (incl. evtl. Fahrzeuge hinter dem Stand).
Strom:
Die Bereitstellung von Strom wird allgemein mit einer Pauschale meist 5.- berechnet.
Verkauf:
Der Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist gemäß der Gewerbeordnung ab 11 Uhr.
Ware / Warenbeschränkung:
Ware im Gang ist grundsätzlich nicht erlaubt, da auf allen Märkten ein Rettungsweg von mindestens 4 Metern Breite eingehalten werden muss.
Es dürfen keine Tiere, Waffen, Naziartikel, Erotika und Waren, die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen verkauft werden. Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung wird ein Marktverbot erteilt.
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